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   BPatG, 12.02.2004 - 25 W (pat) 120/02   

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BPatG, 12.02.2004 - 25 W (pat) 120/02 (https://dejure.org/2004,7548)
BPatG, Entscheidung vom 12.02.2004 - 25 W (pat) 120/02 (https://dejure.org/2004,7548)
BPatG, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - 25 W (pat) 120/02 (https://dejure.org/2004,7548)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 873
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 12.02.2004 - 25 W (pat) 120/02
    Durch Beschluss vom 2. April 2002 ist schließlich die Anmeldung wegen des bestehenden Schutzhindernisses fehlender Unterscheidungskraft iSv § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG unter ergänzendem Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "marktfrisch" (WRP 2001, 1082) sowie "antiKALK" (GRUR 2001, 1153) zurückgewiesen worden.

    Die Markenstelle hat insoweit auch zutreffend auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hingewiesen, wonach einfache grafische Gestaltungen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr etwa durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, eine fehlende Unterscheidungskraft der Wörter nicht aufzuwiegen vermögen (vgl BGH MarkenR 2001, 407, 408 - anti KALK unter Hinweis auf seine ständige Entscheidungspraxis; vgl auch BGH MarkenR 2003 388, 389 - AntiVir/AntiVirus; vgl auch EuG MarkenR 2003, 314 - Best Buy), ebenso wie auch Piktogramme mit erkennbarem beschreibenden Aussagegehalt, sofern sie nicht erheblich verfremdet oder in ungewöhnlicher Verbindung dargestellt sind, auch in farbiger Ausgestaltung nicht ohne weiteres Unterscheidungskraft begründen (vgl Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Auflage § 8 Rdn 176; BPatG GRUR 1997, 530, 531 - Rohrreiniger).

    Denn auch für die Beurteilung der Schutzfähigkeit eines Zeichens ist von der angemeldeten Form - und zwar in der Gesamtheit (vgl zur st Rspr BGH MarkenR 2001, 407-408 - anti KALK mwH - auszugehen. Damit nimmt zugleich die Form der Eintragung maßgeblich auf den durch Marke und beanspruchte Ware/Dienstleistung bestimmten Schutzgegenstand Einfluss und kann bewirken, dass das Zeichen in gewisser Hinsicht nur einen eingeschränkten Schutzgegenstand aufweist (vgl hierzu auch BPatG MarkenR 2002, 348, 353 - Farbige Arzneimittelkapsel; zur Festlegung und Bedeutung des Schutzgegenstandes für den Schutzumfang ausführlich auch BPatG MarkenR 2000, 280, 284-285 - CC 1000/Cec mwH).

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BPatG, 12.02.2004 - 25 W (pat) 120/02
    Die Markenstelle hat insoweit auch zutreffend auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hingewiesen, wonach einfache grafische Gestaltungen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr etwa durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, eine fehlende Unterscheidungskraft der Wörter nicht aufzuwiegen vermögen (vgl BGH MarkenR 2001, 407, 408 - anti KALK unter Hinweis auf seine ständige Entscheidungspraxis; vgl auch BGH MarkenR 2003 388, 389 - AntiVir/AntiVirus; vgl auch EuG MarkenR 2003, 314 - Best Buy), ebenso wie auch Piktogramme mit erkennbarem beschreibenden Aussagegehalt, sofern sie nicht erheblich verfremdet oder in ungewöhnlicher Verbindung dargestellt sind, auch in farbiger Ausgestaltung nicht ohne weiteres Unterscheidungskraft begründen (vgl Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Auflage § 8 Rdn 176; BPatG GRUR 1997, 530, 531 - Rohrreiniger).

    Denn dies käme - vergleichbar dem Grundsatz, dass aus schutzunfähigen Bestandteilen von Kombinationsmarken isoliert keine Rechte hergeleitet werden können (vgl BGH MarkenR 2002, 253, 256 - Festspielhaus; MarkenR 2004, 31, 35 - Kinder; BPatG MarkenR 2000, 103, 106 - Netto 62) - einer ungerechtfertigten Schutzgewährung gleich, hier einem markenrechtlichen Schutz für die beschreibende Angabe "frisch" selbst (vgl auch BGH WRP 2003, 1353, 1355 - AntiVir/AntiVirus).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 12.02.2004 - 25 W (pat) 120/02
    Durch Beschluss vom 2. April 2002 ist schließlich die Anmeldung wegen des bestehenden Schutzhindernisses fehlender Unterscheidungskraft iSv § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG unter ergänzendem Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "marktfrisch" (WRP 2001, 1082) sowie "antiKALK" (GRUR 2001, 1153) zurückgewiesen worden.

    3) Der Schutzfähigkeit des angemeldeten Zeichens steht auch nicht entgegen, dass das angemeldete Zeichen bei der zu erwartenden Aussprache klanglich identisch mit dem deutschen Wort "frisch" ist, welches der Senat im Zusammenhang mit den beanspruchten Dienstleistungen durchaus als eine nicht unterscheidungskräftige und zudem freihaltungsbedürftige Angabe iSv § 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG ansieht (vgl BGH MarkenR 2001, 314 - marktfrisch).

  • BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 149/01

    Schutzgegenstand einer bei der Anmeldung beigefügten farbigen Wiedergabe einer

    Auszug aus BPatG, 12.02.2004 - 25 W (pat) 120/02
    1) Der Senat teilt die Auffassung der Markenstelle, dass allein der für die Beurteilung der Schutzfähigkeit maßgeblichen grafischen und farblichen Ausgestaltung der zur farbigen Eintragung angemeldeten Marke keine Unterscheidungskraft begründende Eigentümlichkeit zukommt, auch wenn die Buchstaben ohne Leerräume aneinandergereiht sind, der Buchstabe "I" eine Abbildung von Messer und Gabel (Piktogramm) enthält und in farblicher Hinsicht nur die zur Eintragung angemeldeten Farben zu berücksichtigen sind (zum Schutzgegenstand einer zur farbigen Eintragung angemeldeten Wort/Bildmarke vgl BPatG MarkenR 2002, 348 - Farbige Arzneimittelkapsel).

    Denn auch für die Beurteilung der Schutzfähigkeit eines Zeichens ist von der angemeldeten Form - und zwar in der Gesamtheit (vgl zur st Rspr BGH MarkenR 2001, 407-408 - anti KALK mwH - auszugehen. Damit nimmt zugleich die Form der Eintragung maßgeblich auf den durch Marke und beanspruchte Ware/Dienstleistung bestimmten Schutzgegenstand Einfluss und kann bewirken, dass das Zeichen in gewisser Hinsicht nur einen eingeschränkten Schutzgegenstand aufweist (vgl hierzu auch BPatG MarkenR 2002, 348, 353 - Farbige Arzneimittelkapsel; zur Festlegung und Bedeutung des Schutzgegenstandes für den Schutzumfang ausführlich auch BPatG MarkenR 2000, 280, 284-285 - CC 1000/Cec mwH).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 12.02.2004 - 25 W (pat) 120/02
    Denn dies käme - vergleichbar dem Grundsatz, dass aus schutzunfähigen Bestandteilen von Kombinationsmarken isoliert keine Rechte hergeleitet werden können (vgl BGH MarkenR 2002, 253, 256 - Festspielhaus; MarkenR 2004, 31, 35 - Kinder; BPatG MarkenR 2000, 103, 106 - Netto 62) - einer ungerechtfertigten Schutzgewährung gleich, hier einem markenrechtlichen Schutz für die beschreibende Angabe "frisch" selbst (vgl auch BGH WRP 2003, 1353, 1355 - AntiVir/AntiVirus).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 12.02.2004 - 25 W (pat) 120/02
    Auch ist zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung bei einem Dienstleistungsverzeichnis, welches wie vorliegend durch die Verwendung eines weiten Oberbegriffs wie "Verpflegung von Gästen in..." eine Vielzahl unterschiedlicher Einzeldienstleistungen umfasst, die Eintragung eines Zeichens bereits dann für einen beanspruchten Oberbegriff ausgeschlossen ist, wenn sich auch nur für eine spezielle, hierunter fallende Dienstleistung ein Eintragungshindernis ergibt (vgl BGH WRP 2002, 91, 93-94 - AC), wobei sich dieses nicht nur aus dem Bezug des Zeichens zu der Dienstleistung selbst ergeben kann, sondern auch daraus, dass die angesprochenen Verkehrskreise im Hinblick auf den möglichen Inhalt oder Gegenstand der jeweiligen Dienstleistungen in dem beanspruchten Zeichen eine Sachinformation sehen (BGH MarkenR 2002, 338, 340 - Bar jeder Vernunft; BGH MarkenR 2003, 148, 149 - Winnetou; EuG GRUR Int. 2001, 864, 866 - CINE COMEDY; BPatG MarkenR 2002, 299, 301 - OEKOLAND).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 12.02.2004 - 25 W (pat) 120/02
    Der Verkehr hat deshalb keine Veranlassung, das angemeldete Zeichen in seiner konkreten Sprachform und Gestaltung nicht als ein Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufzufassen (vgl zur st Rspr BGH GRUR 2001, 1150 - LOOK; EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Tz. 22 - Bravo - zur GMV).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 12.02.2004 - 25 W (pat) 120/02
    Insoweit unterscheidet sich das vorliegend zu beurteilende Zeichen von solchen, für welche der Verkehr erst aufgrund einer eingehenden Betrachtung und/oder aufgrund besonderer Aufmerksamkeit schutzbegründende Umstände erkennt und für welche der Senat deshalb auch eine Schutzfähigkeit verneint hat (zur Unterscheidungskraft BPatG MarkenR 2000, 437 - COOL-MINT; zum Freihaltungsbedürfnis BPatG GRUR 2001, 741 - Lichtenstein, bestätigt von BGH GRUR 2003, 882; vgl im übrigen auch zu schutzbegründenden Bestandteilen bei dreidimensionalen Marken BPatG GRUR 2002, 163, 165 - BIC-Kugelschreiber).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 12.02.2004 - 25 W (pat) 120/02
    Denn der Wortbestandteil des angemeldeten Zeichens stellt sowohl in der Wahl der Schrifttype, der Schreibweise der Buchstaben ohne Zwischenräume wie auch in der farblichen Gestaltung nur eine übliche und in allen Bereichen des täglichen Lebens verwendete Schreibweise und Farbgestaltung von Schrift und Hintergrund dar, welche der bloßen Hervorhebung oder Ausschmückung, nicht aber der Kennzeichnung dient (vgl auch BGH GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl. § 8 Rdn 69).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 12.02.2004 - 25 W (pat) 120/02
    Auch ist zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung bei einem Dienstleistungsverzeichnis, welches wie vorliegend durch die Verwendung eines weiten Oberbegriffs wie "Verpflegung von Gästen in..." eine Vielzahl unterschiedlicher Einzeldienstleistungen umfasst, die Eintragung eines Zeichens bereits dann für einen beanspruchten Oberbegriff ausgeschlossen ist, wenn sich auch nur für eine spezielle, hierunter fallende Dienstleistung ein Eintragungshindernis ergibt (vgl BGH WRP 2002, 91, 93-94 - AC), wobei sich dieses nicht nur aus dem Bezug des Zeichens zu der Dienstleistung selbst ergeben kann, sondern auch daraus, dass die angesprochenen Verkehrskreise im Hinblick auf den möglichen Inhalt oder Gegenstand der jeweiligen Dienstleistungen in dem beanspruchten Zeichen eine Sachinformation sehen (BGH MarkenR 2002, 338, 340 - Bar jeder Vernunft; BGH MarkenR 2003, 148, 149 - Winnetou; EuG GRUR Int. 2001, 864, 866 - CINE COMEDY; BPatG MarkenR 2002, 299, 301 - OEKOLAND).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZB 20/99

    LOOK; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 136/97

    MAG-LITE; Verwechslungsgefahr bei einer Formmarke

  • EuG, 03.07.2003 - T-122/01

    Best Buy Concepts / HABM (BEST BUY)

  • EuG, 31.01.2001 - T-136/99

    Taurus-Film / OHMI (Cine Comedy)

  • BPatG, 28.02.2002 - 25 W (pat) 208/01

    Fehlender Markenschutz bei allgemeiner mehrdeutiger Angabe - Oekoland

  • BPatG, 08.07.1999 - 25 W (pat) 177/98

    Wahrenähnlichkeit bei diätätischen Lebensmitteln für medizinische Zwecke -

  • BPatG, 12.04.2001 - 25 W (pat) 16/00

    Eignung der Namen von Gemeinden mit nicht sehr großer Einwohnerzahl als Angabe

  • BPatG, 04.07.2001 - 29 W (pat) 11/00

    Voraussetzungen für den Markenschutz bei dreidimensionaler aber von der Form her

  • BPatG, 13.07.2000 - 25 W (pat) 242/99

    Löschung der Marke "COOL-MINT" wegen fehlender Unterscheidungskraft; "COOL-MINT"

  • BPatG, 22.10.1996 - 24 W (pat) 241/95
  • BPatG, 30.07.2018 - 26 W (pat) 512/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "juicefresh" - Unterscheidungskraft -

    Marke (BPatG 25 W (pat) 120/02), die ausdrücklich nicht wegen der grafischen Gestaltung, sondern wegen des sowohl in der englischen als auch in der deutschen Sprache sprachregelwidrig gebildeten Wortelements eingetragen worden sei.

    /Bildmarke (BPatG 25 W (pat) 120/02 = GRUR 2004, 873), das aufgrund seiner fehlerhaften Schreibweise weder mit dem englischen Wort "fresh" noch mit dem deutschen Adjektiv "frisch" gleichgesetzt werden kann, besteht das angemeldete Kompositum aus zwei korrekt geschriebenen englischen Begriffen.

  • BPatG, 06.06.2011 - 26 W (pat) 505/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "WORLD OF TEA (Wort-Bild-Marke)" - keine Verletzung

    Um ein charakteristisches Gestaltungsmerkmal handelt es sich im Allgemeinen auch nicht in solchen Fällen, in denen die bildliche Gestaltung lediglich die sachbezogene Aussage der in der Marke enthaltenen Wortbestandteile illustriert (BPatG GRUR 2004, 873, 874 - FRISH; BPatG PAVIS PROMA 33 W (pat) 129/06 - CLASSIC OPEN AIR GENDARMENMARKT; vgl. auch EuG vom 15.10.2008 - T-297/07, Nr. 39 - Intelligent Voltage Guard).
  • BPatG, 17.05.2011 - 27 W (pat) 144/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "VERY NICE (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)" - keine

    Diese Voraussetzung fehlt insbesondere in Fällen, in denen die bildliche Gestaltung sich in rein dekorativen Hervorhebungsmitteln erschöpft oder ausschließlich die - sachbezogenen - Aussagen der anderen Markenteile illustriert (vgl. BPatG GRUR 2004, 873, 874 - Frisch (Hinzufügung de Piktogramms "Messer und Gabel" bei Dienstleistungen im Gastronomiebereich); BPatG, Beschluss vom 22. Januar 2008, Az.: 33 W (pat) 129/06, BeckRS 2008, 03581 - Classic Open Air Gendarmenmarkt (Unterlegung der Wortbestandteile mit einer Abbildung der betreffenden Örtlichkeit); BPatG, Beschluss vom 24. Juni 2008, Az.: 27 W (pat) 59/08, BeckRS 2008, 181512 - Weihnachtsmarkt an der Frauenkirche (Beifügung einer stilisierten Darstellung der Dresdner Frauenkirche); vgl. auch EuG GRUR Int. 2009, 244 - Intelligent Voltage Guard (zusätzliche Abbildung des Grundtyps eines elektrischen Messgeräts).
  • BPatG, 29.06.2011 - 26 W (pat) 551/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "GEORGIEN TRANSPORT LOGISTIK GMBH (Wort-Bild-Marke)"

    Entgegen der von der Markenstelle geäußerten Rechtsauffassung erschöpft sich die bildliche Gestaltung nicht in einer ausschließlich sachbezogenen Illustration der anderen Markenteile (vgl. BPatG GRUR 2004, 873, 874 - FRISH (Hinzufügung de Piktogramms "Messer und Gabel" bei DL im Gastronomiebereich); BPatG PAVIS PROMA 33 W (pat) 129/06 - CLASSIC OPEN AIR GENDARMENMARKT (Unterlegung der Wortbestandteile mit einer Abbildung der betreffenden Örtlichkeit); BPatG PAVIS PROMA 27 W (pat) 59/08 - Weihnachtsmarkt an der Frauenkirche (Beifügung einer stilisierten Darstellung der Dresdner Frauenkirche); vgl. auch EuG v 15.10.2008 - T-297/07 (Nr. 39) - Intelligent Voltage Guard (zusätzliche Abbildung des Grundtyps eines elektrischen Messgeräts); Ströbele in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., Rn. 129 f. zu § 8).
  • BPatG, 16.08.2006 - 26 W (pat) 94/04

    Lastminit

    Seinerzeit hat die Rechtsprechung für die Beurteilung von deren Unterscheidungskraft darauf abgestellt, ob die Abweichung von der zugrunde liegenden beschreibenden Angabe nur so geringfügig war, dass sie im Verkehr unbemerkt blieb, oder ob der Abwandlung selbst ein individualisierender, schutzbegründender Charakter zukam (BGH GRUR 2002, 64, 65 - INDIVIDUELLE), wobei ggf. auch eine nur schriftbildliche Veränderung gegenüber der zugrunde liegenden beschreibenden Angabe als eine hinreichende Verfremdung ausreichen und deshalb die Unterscheidungskraft begründen konnte (BPatG GRUR 2004, 873, 874 - FRISH).
  • BPatG, 17.12.2014 - 26 W (pat) 4/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "stoff4you (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Die Fähigkeit, schutzbegründend zu wirken, fehlt insbesondere in Fällen, in denen sich die bildliche Gestaltung in rein dekorativen Hervorhebungsmitteln erschöpft oder ausschließlich die sachbezogenen Aussagen der anderen Markenteile illustriert (BPatG GRUR 2004, 873, 874 - FRISH - Hinzufügung des Piktogramms "Messer und Gabel" bei Dienstleistungen im Gastronomiebereich; EuG GRUR Int. 2009, 244 - Intelligent Voltage Guard - zusätzliche Abbildung des Grundtyps eines elektrischen Messgeräts).
  • BPatG, 11.02.2009 - 26 W (pat) 9/09

    "Shop" als Marke für Werbung, Telekommunikation und Unterhaltung nicht

    Der Verweis auf die Voreintragung "FRISH" (vgl. PAVIS PROMA 25 W (pat) 120/02) gehe fehl, da es sich dort um eine nicht existente Wortabwandlung handele.
  • BPatG, 04.10.2018 - 28 W (pat) 551/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "PUR HEREFORD RIND VOM FEINSTEN (Wort-Bild-Marke)" -

    Denn es handelt sich um einfache grafische Elemente, denen das Publikum keinen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der vorgenannten Waren und Dienstleistungen entnehmen kann (vgl. BGH GRUR 2008, 710, Rdnr. 20 - Visage; GRUR 2014, 128, Rdnr. 18 - grill meister; BPatG GRUR 2004, 873, 874 - FRISH; Ströbele/Hacker/Thiering, Markengesetz, 12. Auflage, § 8, Rdnr. 215).
  • BPatG, 26.10.2017 - 28 W (pat) 1/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "ÖkoStar (Wort- Bildmarke)" - keine

    Hieran fehlt es - wie vorliegend - insbesondere in Fällen, in denen die grafische Gestaltung lediglich der bildlichen Hervorhebung dient oder ausschließlich die sachbezogenen Aussagen der anderen Markenteile illustriert (vgl. BGH GRUR 2008, 710, Rdnr. 20 - Visage; GRUR 2014, 128, Rdnr. 18 - grillmeister; BPatG GRUR 2004, 873, 874 - FRISH; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Auflage, § 8, Rdnr. 194).
  • BPatG, 30.07.2008 - 26 W (pat) 61/07
    Da der beschreibende Aussagegehalt der angemeldeten Bezeichnung "TravelSumo" indes so deutlich und unmissverständlich hervortritt, dass sie ihre Funktion als Sachbegriff ohne weiteres erfüllen kann, ist eine derartige Bezeichnung den Mitbewerbern als beschreibende Angabe zur freien Verwendung offenzuhalten (vgl. BPatG GRUR 2004, 873, 874 - FRISH).
  • BPatG, 15.12.2021 - 29 W (pat) 555/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bildmarke (Messer und Gabel)" - Unterscheidungskraft

  • BPatG, 21.02.2017 - 28 W (pat) 21/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "OptiLine" - Unterscheidungskraft - kein

  • BPatG, 07.04.2010 - 28 W (pat) 20/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "XPLANT" - Unterscheidungskraft - kein

  • BPatG, 24.09.2008 - 26 W (pat) 81/07
  • BPatG, 23.04.2008 - 26 W (pat) 10/07
  • BPatG, 27.02.2008 - 26 W (pat) 90/06
  • BPatG, 18.02.2009 - 26 W (pat) 39/08

    WHESSKEY - Erforderliche Unterscheidungskraft

  • BPatG, 09.04.2008 - 26 W (pat) 1/07
  • BPatG, 10.07.2018 - 28 W (pat) 572/17
  • BPatG, 29.05.2006 - 25 W (pat) 145/04
  • BPatG, 24.05.2006 - 24 W (pat) 23/04
  • BPatG, 13.03.2007 - 33 W (pat) 75/05
  • BPatG, 17.04.2008 - 21 W (pat) 62/05
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